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  • 28.04.2010 – DTTB amtlich

    Umstrukturierung des Regionalspielbetriebs: Veränderungen im Einzelspielbetrieb

    Frankfurt/Main. Der Bundestag, das höchste Organ des DTTB, hat es im April auf Wunsch einer Mehrheit der Verbände in einer außerordentlichen Sitzung in Seligenstadt beschlossen: Ab dem 1. Juli liegt der bisherige Spielbetrieb auf Regionalebene in der Verantwortung des Deutschen Tischtennis-Bundes. In der Praxis hat dies für die zukünftig auf Bundesebene startenden Spielerinnen und Spieler und deren Vereine mehrere Auswirkungen: Betroffen sind der Mannschaftsspielbetrieb der Regional- und Oberligen sowie der Einzelspielbetrieb bei der Qualifikation zu den Deutsche Meisterschaften. In diesem Text beschreiben wir die wichtigsten Auswirkungen auf den Einzelspielbetrieb.

    Einzelspielbetrieb (Qualifikation zu Deutschen Meisterschaften)

    Im Einzelspielbetrieb wird die Qualifikation zur Bundesebene ab Sommer 2010 über Turniere in acht so genannten Regionen ausgetragen. Die vier an Hand ihrer Mitgliederzahlen größten Mitgliedsverbände (mit mindestens zehn Prozent aller Vereine im DTTB) bilden jeweils eine eigene Region mit eigenen Qualifikationsveranstaltungen für die Teilnahme an Deutschen Individual- und Mannschaftsmeisterschaften der verschiedenen Altersklassen. Die restlichen 16 Verbände werden zu vier weiteren Regionen zusammengefasst.

    • Region 1: Bayerischer Tischtennis-Verband (TTV)
    • Region 2: TTV Niedersachsen
    • Region 3: Westdeutscher TTV
    • Region 4: Hessischer TTV
    • Region 5: Badischer TTV, Südbadischer TTV, TTV Württemberg-Hohenzollern
    • Region 6: Berliner TTV, TTV Brandenburg, Fachverband Tisch-Tennis Bremen, Hamburger TTV, TTV Mecklenburg-Vorpommern, TTV Schleswig-Holstein
    • Region 7: Pfälzischer TTV, Rheinhessischer TTV, TTV Rheinland, Saarländischer Tischtennisbund
    • Region 8: TTV Sachsen-Anhalt, Sächsischer TTV, Thüringer TTV

    Die Qualifikationsturniere sind zwar ab Juli Veranstaltungen des DTTB, für die Meldung der Teilnehmer einschließlich der Entscheidung über Freistellungen ist aber der jeweilige Mitgliedsverband bzw. die jeweilige Region zuständig. Die Mitgliedsverbände bzw. Regionen sind auch Durchführer der Veranstaltungen.

    Teil A der Durchführungsbestimmungen, die ab Juli in Kraft treten, können Sie im pdf-Format herunterladen. Teil B der Durchführungsbestimmungen, die die wesentlichen Inhalte und Abläufe der Bundesveranstaltungen regeln, wird durch die jeweiligen Tagungen der Jugend-, Erwachsenen- und Seniorenwarte der Mitgliedsverbände im Mai verabschiedet und stehen voraussichtlich im Juni zur Verfügung. 

    Die acht Regionen ab Juli im Überblick

    Region 1: Bayerischer Tischtennis-Verband (braun)
    Region 2: TTV Niedersachsen (rot)
    Region 3: Westdeutscher TTV (blau)
    Region 4: Hessischer TTV (schwarz)
    Region 5: Badischer TTV, Südbadischer TTV, TTV Württemberg-Hohenzollern (hellgrün)
    Region 6: Berliner TTV, TTV Brandenburg, Fachverband Tisch-Tennis Bremen, Hamburger TTV, TTV Mecklenburg-Vorpommern, TTV Schleswig-Holstein (dunkelgrün)
    Region 7: Pfälzischer TTV, Rheinhessischer TTV, TTV Rheinland, Saarländischer Tischtennisbund (orange)
    Region 8: TTV Sachsen-Anhalt, Sächsischer TTV, Thüringer TTV (gelb)

    SH

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