Mit Beginn der Spielzeit 2000/2001 hat der Deutsche Tischtennis-Bund (DTTB) sein Zulassungsverfahren für Schlägerbeläge und Bälle abgeschafft. Die Zulassung der Schlägerbeläge und Bälle ist damit unabdingbar an die Zulassung des Internationalen Tischtennis-Verbandes (ITTF) geknüpft. Zur Übersicht über die zugelassenen Materialien verweisen wir auf die entsprechenden Listen des Weltverbandes ITTF (Beläge (s. pdf-Dokument dort in der rechten Spalte, Titel: "LARC (List Authorised Racket Coverings)), Bälle und Tische).
Die in Liste 33 neu hinzugekommenen Beläge sind fett und kursiv markiert und ab sofort (1. April 2012) zugelassen.
Dunkler Schwamm (z.B. schwarz, blau, braun, grün, violett, rot) sollte nicht unter rot durchscheinenden Belägen verwendet werden (Die meisten roten Beläge sind durchscheinend.). Es liegt in der Verantwortlichkeit des Spielers, einen Schlägerbelag zu benutzen, der tatsächlich leuchtend rot wirkt. Dunkler Schwamm unter einem durchleuchtenden Belag kann den ganzen Belag unzulässig machen. Auch wenn Beläge in dieser Liste ohne Hinweis auf Schwamm aufgeführt werden, ist die Internationale Regel 2.4.3 (TT-Regeln A 4.3) zu beachten.
Viele Beläge haben neben Namen und Hersteller noch weiteren Text eingeprägt, der den Belag nicht unzulässig macht. Der in der ITTF-Liste zugelassener Beläge, "LARC", aufgeführte Text muss allerdings eingeprägt sein. (Beispiel: Die Beläge Butterfly Sriver L und S enthalten den Zusatz "D13".) Dieser zusätzliche Text kann auf dem Teil des Belags positioniert werden, der für den Text auf dem Belag reserviert ist.
Wie man einen Belag dieser Liste erkennt:
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[R] / [B] |
[R] bzw. [B] hinter den Belagsnamen bedeuten, dass dieser Belag nur in rot (R = red) bzw. schwarz (B = black) erhältlich ist. |
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"long" |
long = lang: Diese Noppenbezeichnung wird dann verwendet, wenn das Verhältnis zwischen Noppenlänge und -durchmesser einen Wert größer als 0,89 ergibt. |
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+ |
Zwei übereinander gestellte Kreuze kennzeichnen einen Belagtyp mit Textilfaserverstärkung, der dafür vorgesehen ist, ohne Schaumgummiunterlage verwendet zu werden. |
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01) |
Herstellernummer, die auf dem Belag zusammen mit dem ITTF-Logo zusammen dargestellt sein kann |
- Gültigkeit der ITTF-Belaglisten für den Spielbetrieb im DTTB -
Der Tischtennis-Weltverband ITTF veröffentlicht zweimal im Jahr - im April und im Oktober - die sogenannte LARC (“list of authorised racket coverings“), eine Liste zugelassener Beläge. Die ITTF regelt damit, welche Beläge im internationalen Wettkampfsport verwendet werden dürfen. Diese Liste übernimmt der DTTB in vollem Umfang auch für den gesamten nationalen Spielbetrieb.
Durch die Zweiteilung kann es jedoch vorkommen, dass ein Belag nicht für eine gesamte Spielzeit zugelassen ist. Beispiel: Ein zugelassener Belag in der Liste aus dem April steht nicht mehr auf der Liste vom Oktober. Dies kann dazu führen, dass ohne Wissen/Verschulden der Aktiven nicht genehmigte Beläge im Wettkampf eingesetzt werden.
Um diesbezügliche Unsicherheiten zu vermeiden, hat der DTTB entschieden, dass Beläge, die zu Beginn der Spielzeit (01.07.) die ITTF-Zulassung besitzen bzw. diese im Saisonverlauf erhalten, diese im Bereich des DTTB auch bis zum jeweiligen Ende der Spielzeit (30.06.) behalten.
Diese Bestimmung gilt ab sofort bis zum 30.06.2013.
DEUTSCHER TISCHTENNIS-BUND
Die ITTF-Übersichten über die zugelassenen Materialien sind Dateien im pdf-Format. Die Listen können heruntergeladen bzw. mit dem Acrobat Reader gelesen werden.
Mit der hier vorgelegten Richtlinie geben wir eine Hilfestellung, die neuen Vorgaben regelkonform, einheitlich und verständlich umsetzen zu können – für Spieler, Vereine, Verbände und Funktionäre in gleichem Maße.
1. Damen-Bundesliga / 2. Bundesligen
Zur Zeit finden keine Spiele statt.
TTBL
(1. Herren-Bundesliga)
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