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Oft einstimmig, immer sachlich: die Delegierten des Bundestags

Bundestag beschließt Satzungsänderung: Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche möglich

SH (Text und Fotos) 22.11.2015

Rietberg. Die Delegierten des 9. Bundestags des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB) haben im ostwestfälischen Rietberg die Möglichkeit der Zahlung von Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Mitarbeiter im deutschen Tischtennissport erstmals in die Satzung aufgenommen.

Im Besonderen ist ab dem kommenden Jahr möglich, dem Präsidenten eine Tätigkeitsvergütung zu zahlen. Dadurch kann der am Vortag neu gewählte Präsident Michael Geiger nun finanzielle Einbußen im Hauptberuf kompensieren. In den acht Monaten seiner kommissarischen Amtszeit hatte der Diplom-Betriebswirt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als Sozius einer einschlägigen Beratungskanzlei eine Arbeitsbelastung von zahlreichen Wochenenden sowie wöchentlich bis zu zwei kompletten Arbeitstagen in Diensten des neuntgrößten olympischen Spitzenverbands verzeichnet. Die Höhe seiner Tätigkeitsvergütung legt das DTTB-Präsidium fest. Sie wird aus dem regulären Haushalt bestritten.

NADA wird Ergebnismanagement bei Doping-Fällen übernehmen / Doppelte Spielberechtigung im Nachwuchs- und Seniorenbereich angenommen

Ein weiteres politisch wichtiges Signal gab es zur Doping-Bekämpfung. Das Ergebnismanagement bei Doping-Fällen im DTTB wird zum 1. September 2016 der Nationalen Anti Doping Agentur übertragen werden, wie es andere Sportfachverbände bereits getan haben. „So kann uns keine Parteilichkeit bei Doping-Verfahren unterstellt werden“, erklärt DTTB-Justiziar und ITTF-Präsident Thomas Weikert.

Im zweiten Anlauf nach 2014 genehmigte der Bundestag nach ausführlicher Information und Diskussion das komplexe Antragspaket des Bayerischen Tischtennis-Verbands zur Spielberechtigung. Die mehrheitlich angenommenen Änderungen in der Wettspielordnung ermöglichen ab dem Wechseltermin zur kommenden Vorrunde 2016/17, dass Senioren im Mannschaftsspielbetrieb der Senioren, und Schüler und Jugendliche im Mannschaftsspielbetrieb der Erwachsenen bundesweit für einen anderen Verein antreten dürfen. Dies gilt auch landesverbandsübergreifend. Die zu demselben Thema gestellten Anträge des Tischtennisverbands Württemberg-Hohenzollern wurden mehrheitlich abgelehnt.

Coaching-Regel gilt ab Juli 2016 bundesweit

Eintrag ins Goldene Buch der Stadt: WTTV-Bundestags-Organisator Ralf Bonen, Michael Geiger, Thomas Weikert, Bürgermeister Andreas Sunder (v.l.)

Die vom DTTB entwickelte Coaching-Regel, die die ITTF erst im Anschluss an die Olympischen Spiele am 1. September 2016 umsetzt, gilt deutschlandweit ab dem 1. Juli mit dem offiziellen Beginn der neuen Saison. Ab dann ist es für alle Spielklassen ab der untersten Kreisebene und in allen Altersklassen erlaubt, dass Personen, die an der Box zugelassen sind, zwischen den Ballwechseln verbale und optische Coaching-Hinweise geben. Die nationale Testphase lief seit Juli 2011 in den obersten Spielklassen, wurde von Spielern, Trainern, Zuschauern und Schiedsrichtern positiv aufgenommen und erfüllte nach DTTB-Analyse ihr Ziel: die Förderung der Emotionalisierung des Tischtennissports.

Auch Flüchtlinge können kurzfristig am Wettspielbetrieb teilnehmen

Die DTTB-Mitgliederversammlung setzte ein Zeichen für eine Willkommenskultur gegenüber Flüchtlingen. Wer sich nachweislich legal in Deutschland aufhält, kann eine Spielberechtigung für einen Verein erlangen und damit an Mannschafts- oder Einzelwettbewerben teilnehmen. „Jeder, der sich hier erlaubt aufhält, ist in unseren Vereinen willkommen und wird behandelt wie jedes andere Mitglied auch. Das ist ein weiterer Beitrag zur Integration in unserer bunter werdenden Gesellschaft“, stellte DTTB-Präsident Geiger klar.

Unstrittig war auch die Vergrößerung des Ressorts Schiedsrichter von fünf auf sechs Personen, um neu hinzugekommene Aufgabenfelder bzw. die Koordinationsaufgaben bei Großveranstaltungen in Deutschland mit der erforderlichen Qualität bearbeiten zu können.

Der nächste Bundestag ist am 19. und 20. November 2016.

 

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