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Qualitätsstandards für den Kinderschutz im Tischtennis

HaTTV, FTTB und HTTV unterzeichnen Kindeswohl-Vereinbarung mit dem DTTB

DTTB 11.12.2017

Am Rande des 12. Bundestages in Frankfurt/Main unterzeichneten die Landesverbände Hamburg, Bremen und Hessen mit dem DTTB eine Vereinbarung über Qualitätsstandards für den Kinderschutz im deutschen Tischtennissport. 

Die Partner setzen sich gemäß des Vertrags umfassend für das Kindeswohl auf allen Ebenen des deutschen Tischtennissports und insbesondere für den Schutz vor sexualisierter Gewalt ein. Grundlage  sind das Bundeskinderschutzgesetz sowie die Erklärung „Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport“, beschlossen von der Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes am 3.12.2010 in München.  Mit dieser Vereinbarung verständigen sich die Partner über die verbindliche Umsetzung dieser Grundlagen, über die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Kinderschutz und über die Aufgabenverteilung zwischen den Partnern.

Der HTTV, HaTTV und TTVB sind die ersten Verbände, die diese Vereinbarung zum Kindeswohl im Sport mit dem DTTB geschlossen haben, weitere Verbände werden folgen.

Hier finden Sie die vollständige Vereinbarung.

 

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