Frankfurt/Main. Ab 1. Januar 2014 gibt es eine bundesweite zentrale Prüfstelle, die im Auftrag der beteiligten Krankenkassen und Krankenkassenverbände Präventionskurse hinsichtlich Ihrer Förderfähigkeit gemäß § 20 Abs. 1 SGB V prüft.
Gegründet wurde die Zentrale Prüfstelle Prävention von der Kooperationsgemeinschaft zur kassenartenübergreifenden Prüfung von Präventionsangeboten nach § 20 Abs. 1 SGB V. Dieser Kooperationsgemeinschaft gehören alle Ersatzkassen mit BARMER GEK, TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk vertreten durch den Verband der Ersatzkassen (vdek), die Betriebskrankenkassen vertreten durch den BKK Dachverband, die IKK classic, die IKK Brandenburg und Berlin, die BIG direkt gesund, die Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau an. Im Auftrag der Kooperationsgemeinschaft erfolgt die fachlich fundierte Prüfung von Anbietern und Kursen nach einheitlichen Standards durch die Zentrale Prüfstelle Prävention betrieben durch die Team Gesundheit GmbH mit Sitz in Essen.
Übergangszeit für SPORT PRO GESUNDHEIT-Angebote
Eine Schnittstelle zwischen der SPORT PRO GESUNDHEIT-Datenbank des DOSB und der Zentralen Prüfstelle existiert seit dem 1. April. In dieser Übergangszeit werden seit dem 1. April alle Angebote mit dem SPORT PRO GESUNDHEITS-Siegel ausnahmslos und ohne weitere Prüfverfahren durch die oben genannten Kassen akzeptiert.