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Ob Jugendtraining oder Ferienfreizeit: Vereine profitieren von Bundesfreiwilligen. Die wiederum sammeln wertvolle Erfahrungen (Foto: Krippendorf)

Last minute: Ihr Verein kann noch einen Bundesfreiwilligen zum 1.9. einstellen

KF / FL 05.08.2013

Frankfurt/Main. Ihr Verein sucht händeringend Personal? Der Bundesfreiwilligendienst kann Abhilfe schaffen. Die Entscheidung muss allerdings schnell fallen. Arbeitsbeginn wäre der 1. September. Der DTTB unterstützt sie bei der Anerkennung als Einsatzstelle und beim Werben von Freiwilligen.

Immer mehr Menschen und Institutionen nutzen den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Auch Tischtennisvereine und -verbände können davon profitieren und Freiwillige in die Vereinsarbeit einbinden. Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bietet Vereinen und Verbänden die Möglichkeit, sich noch stärker zu engagieren und Projekte voranzutreiben. Es besteht die Möglichkeit, den Freiwilligen etwa in der Kinder- und Jugendarbeit zur Unterstützung von Vereins- und Kooperationsangeboten einzusetzen. So kann der Freiwillige die Einsatzstelle beispielsweise in der Planung und Durchführung von Kinder- und Jugendtraining unterstützen oder Arbeitsgemeinschaften an kooperierenden Schulen (AGs) leiten. Die Betreuung von Kindern und Jugendlichen auf Wettkämpfen und die Planung und Durchführung von Jugendfreizeiten wären weitere denkbare Aufgaben. Ebenfalls können Freiwillige im Bereich Projekt- und Veranstaltungsmanagement zur Unterstützung der Geschäftsstellen eingesetzt werden. Auch ist es möglich, dass sich mehrere Abteilungen und auch Vereine sich einen Freiwilligen „teilen“.

BFD für Frauen und Männer jeden Alters

Der Freiwilligendienst steht Männern wie Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen. Der Einsatz dauert in der Regel zwölf Monate. Der Bundesfreiwilligendienst ist grundsätzlich vergleichbar mit einer Vollzeitbeschäftigung. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist auch eine Teilzeitbeschäftigung von mehr als 20 Wochenstunden möglich. Die Stelle muss allerdings arbeitsmarktneutral sein. Er darf nicht zu einer Verdrängung oder einem Ersatz regulärer Arbeitskräfte führen, sondern allein unterstützende Tätigkeiten beinhalten. Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert und erhalten ein Taschengeld in Höhe von 300 Euro. Auch ein Wohngeldzuschuss in Höhe von 100 Euro kann beantragt werden.

Freiwillige erhalten C-Trainer-Ausbildung

Der Deutsche Tischtennis-Bund (DTTB) kümmert sich als Träger um die pädagogische und sportartspezifische Bildung des eingesetzten Freiwilligen. Seminare im Umfang von 25 Bildungstagen müssen die Freiwilligen absolvieren. Der DTTB bietet hierfür attraktive Seminarinhalte an. So können die Freiwilligen eine C-Trainer-Lizenz erwerben, an einer Tischtennis-Großveranstaltung teilnehmen und eine Abschlussfahrt erleben.

Möchten auch Sie Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst werden? Möchten Sie Menschen die Möglichkeit geben, sich weiterzuentwickeln und sich für andere einzusetzen? Ihr Verein profitiert dabei von der Mitarbeit und den Ideen des Freiwilligen.

Anerkennung als BFD-Einsatzstelle noch möglich

Noch kurzfristig können Sie Einsatzstelle werden (solang freie Plätze vorhanden sind) und einen Freiwilligen für ein Jahr ab dem 1. September 2013 beschäftigen. Für die Einsatzstelle entstehen monatliche Gesamtkosten von ca. 300 Euro, wobei darin bereits inbegriffen das Taschengeld des Freiwilligen (von 300 Euro bei 39h/Woche) und dessen Sozialversicherung sowie die Seminargebühren sind.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Referentin für Freiwilligendienste des DTTB, Karina Franz, Telefon (069) 69 50 19 25 oder per E-Mail: bfd.dttb@tischtennis.de.

 

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