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Aktuelle Informationen einholen: Liegt mein Verein in einem "Risikogebiet"? (Foto: DTTB)
Erweiterung der Regieanweisungen zum Spielbetrieb in den Bundesspielklassen

Bundesspielklassen: „Risikogebiet“ als Grund für Spiel-Absetzung

SH 15.10.2020

Frankfurt/Main. Nach den Beschlüssen der Konferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 14. Oktober hat das DTTB-Präsidium seine COVID-19-Regieanweisungen für die Bundesspielklassen – für die Oberligen, Regionalligen und Bundesligen mit Ausnahme der selbstständigen TTBL – angepasst.

Ergänzend zu Wettspielordnung (WO) G 6.1 wird laut Regieanweisung für die Bundesspielklassen auf Grundlage des COVID-19-Schutz- und -Handlungskonzepts für den Tischtennissport in Deutschland ein Mannschaftskampf auf Antrag abgesetzt, wenn sich die Austragungsstätte bereits oder absehbar in einem sogenannten „Risikogebiet“ befindet und/oder mindestens einer der beiden beteiligten Vereine aus einem bestehenden oder absehbaren „Risikogebiet“ stammt. 

Der Antrag auf Absetzung kann in einem solchen Fall sowohl vom Heim- als auch Gastverein an den zuständigen Spielleiter gestellt werden. Die Antragsfristen gemäß Ziffer 6.1.6 des Abschnitts G der WO werden für den genannten Fall außer Kraft gesetzt.

Entscheidung durch Spielleiter spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn 

Der Antrag darf von den Vereinen frühestens sieben Tage und spätestens 48 Stunden vor dem Termin des Mannschaftskampfes an den Spielleiter gestellt werden. Die Entscheidung über eine Absetzung durch den Spielleiter ist spätestens 24 Stunden vor Beginn des Mannschaftskampfes vorzunehmen. Vorab ist zu prüfen, ob der Mannschaftskampf in einer anderen Austragungsstätte ausgetragen werden kann. Auch die Möglichkeit eines Heimrechttausches ist hierbei zwingend zu prüfen.

Als „Risikogebiet“ gelten seit Mai 2020 Städte und Landkreise, die innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 gemeldete Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner verzeichnen (Sieben-Tage-Inzidenz). Die Einstufung als „Risikogebiet“ erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird laufend auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts (COVID-19-Dashboard) aktualisiert.

Regierung: Nicht erforderliche Reisen in „Risikogebiete“ vermeiden

Bundeskanzlerin und Länderchefs fordern wegen bundesweit gestiegener COVID-19-Erkrankungszahlen eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger auf, nicht erforderliche innerdeutsche Reisen in Gebiete und aus Gebieten heraus zu vermeiden, die die Grenze 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage übersteigen.

Bei steigenden Infektionszahlen und spätestens ab einer Inzidenz von 35 soll eine Teilnehmerbegrenzung bei 25 Personen im öffentlichen und 15 im privaten Raum gelten. Allgemein dort, wo die Infektionszahlen steigen und spätestens bei einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche soll die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen weiter begrenzt werden. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes.

Keine vorsorgliche Aussetzung des Spielbetriebs

Die Aussetzung des Spielbetriebs in den Bundesspielklassen zum jetzigen Zeitpunkt hält der DTTB-Präsident für nicht gegeben. „Unsere Aufgabe ist, die Entwicklung des Tischtennissports voranzutreiben. Wenn der Gesetzgeber sportliche Kontakte unterbinden will, muss er auch ein klares Verbot aussprechen. Wir müssen ihn nicht rechts überholen und den Spielbetrieb verbieten, wenn zwei Mannschaften spielbereit sind und es entsprechende Schutzkonzepte gibt“, stellt Michael Geiger klar.

DTTB-Generalsekretär Matthias Vatheuer ergänzt: „Wir beobachten natürlich die Gesamtsituation und müssen uns ihr anpassen. Neben der Verantwortung für die Organisation des Spielbetriebs haben wir eine Verantwortung für die Gesundheit der Spielerinnen und Spieler.“ Er weist zudem darauf hin: „Auch wenn es schwerfällt: Wir müssen auch damit rechnen, dass wir den Spielbetrieb stoppen müssen, wenn es die Gesamtlage erfordert.“

Der DTTB befindet sich im engen Austausch mit dem Deutschen Olympischen Sportbund. Unter anderem geht es um die Auslegung der Begriffe „touristische Reisen“ und „beruflich bedingte Reisen“ für Athletinnen und Athleten, die komplett oder einen großen Teil ihres Lebensunterhalts durch den Tischtennissport bestreiten und auch unterhalb der 1. Liga in Vereinen aktiv sind.

Keine einheitlichen Regelungen für ganz Tischtennis-Deutschland möglich

Eine einheitliche Regelung zum Spielbetrieb über ganz Tischtennis-Deutschland hinweg wird es im Verlauf der Saison wohl nicht geben können. Zu unterschiedlich ist bereits jetzt die Lage in den 18 DTTB-Landesverbänden unter den Vorgaben der jeweiligen Bundesländer, Landkreise und Kommunen. „Das macht die Sache auch für die haupt- und ehrenamtlichen Spielleiterinnen und Spielleiter der Ligen nicht einfach“, wirbt Vatheuer schon jetzt um Verständnis für die notwendigen Einzelfallentscheidungen.

Über die Durchführung der Top-48-Bundesranglistenturniere der Jugend 15 und 18 Ende Oktober und Anfang November in Biberach bzw. Chemnitz entscheidet das DTTB-Präsidium bei seiner Sitzung am Samstag. Ebenfalls auf der Agenda stehen leichte Anpassungen der Regieanweisungen für Veranstaltungen des DTTB in Turnierform sowie des bundesweiten COVID-19-Schutz- und -Handlungskonzepts.

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