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DTTB-Präsidium mit Jurist Weikert an der Spitze fordert die Einführung eines Straftatbestands Dopingbetrug (Foto: ms)

DTTB beantragt Resolution für Anti-Doping-Gesetz

SH 06.11.2013

Frankfurt/Main. Der Deutsche Tischtennis-Bund hat einen Antrag an den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) gestellt, bei der 9. DOSB-Mitgliederversammlung am 7. Dezember in Wiesbaden eine Resolution zu verabschieden, in der sich der gesamte deutsche Sport gegenüber dem Bundestag für ein Anti-Doping-Gesetz ausspricht. „Unserer Auffassung nach hat sich in weiten Teilen der Öffentlichkeit und der Politik die Meinung verbreitet, der organisierte Sport führe den Kampf gegen Doping nicht konsequent genug und nutze dabei nicht ausreichend die Hilfe staatlicher Institutionen“, sagte DTTB-Präsident Thomas Weikert. „Der Sport in seiner Gesamtheit muss aber klar machen, dass er beim Kampf gegen Doping-Kriminalität sinnvolle Unterstützung des Gesetzgebers befürwortet und benötigt.“ Kernelement der DTTB-Initiative ist, dass der Gesetzgeber einen Straftatbestand Dopingbetrug einführt.

In der Begründung der Resolution weist der DTTB auf die Rufschädigung hin, die der gesamte Sport durch Dopingaktivitäten in allen Teilen Deutschlands erfahren hat. Ehrenpräsident Hans Wilhelm Gäb, der frühere Vorsitzende von Vorstand und Aufsichtsrat der Stiftung Deutsche Sporthilfe: „Da Spitzensport und Breitensport in der öffentlichen Wahrnehmung gemeinsam gewertet werden, gefährdet die Doping-Kriminalität die gesellschaftliche Anerkennung des gesamten Sports als positives Element der Demokratie. Diese Gefährdung wird in naher Zukunft auch Auswirkungen auf die Finanzierung des Sports durch Politik und Wirtschaft haben, wenn wir ihr nicht für die Öffentlichkeit erkennbar und mit allen Mitteln begegnen.“

Gesetz verabschieden, NADA-Mittel erhöhen, Sanktionieren und Beratungsstelle einrichten

Die Forderungen des DTTB: Der neu gewählte Bundestag möge ein „Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung“ auf der Grundlage des Gesetzentwurfes des Landes Baden-Württemberg vom 10. April 2013 und des Beschlusses der 84. Justizministerkonferenz vom 12./13. Juni 2013 verbschieden, ohne damit die Sanktionsmöglichkeiten des Sports selbst einzuschränken. Das Bundesministerium des Innern solle die jährliche Sportförderung des Bundes zweckgebunden erhöhen, um eine gesicherte Finanzierung der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) zu gewährleisten. Gleichzeitig sollen die zuständigen Spitzenverbände des Sports sämtliche Trainings- und Wettkampfkontrollen in Deutschland auf die NADA übertragen.

Staatliche Zuwendungen für den Spitzen- und Leistungssport sowie für Großveranstaltungen sollen, so der DTTB-Vorschlag, an die Umsetzung der Anti-Doping-Maßnahmen gekoppelt werden, soweit diese in der Verantwortung der Verbände liegen. Darüber hinaus solle der Bund bzw. das Innenministerium eine unabhängige Beratungsstelle einrichten, zu der Athletinnen und Athleten vertraulich Kontakt aufnehmen können. Diese könne beim DOSB angesiedelt sein.

Sanktionsvollmachten des Sports nicht einschränken

Thomas Weikert: „Wir haben den Antrag so klar und moderat zugleich formuliert, dass sich darauf alle einigen können sollten. Der Gesetzgeber kann, begleitet durch den DOSB, Bestimmungen formulieren, die die Sanktionsvollmachten des Sports selbst nicht einschränken, wohl aber deutlich machen, dass die deutsche Gesellschaft die Integrität des Sports gemeinsam verteidigen will“, sagte der Jurist, der auch stellvertretender Präsident des Weltverbandes ITTF ist.

 

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