Frankfurt/Main. Über die Jahre ist die Wettspielordnung immer mehr verfeinert worden. Zuletzt hat es 2016 eine grundlegende Reform gegeben, um das bundesweite Regelwerk zu vereinheitlichen. Jedes Jahr schließt der DTTB-Bundestag neu aufgefundene kleine Lücken bzw. reagiert auf neue Umstände und Anforderungen, um mit der WO Verbänden, Vereinen und ihren Mannschaften den Spielbetrieb bzw. seine Verwaltung zu erleichtern.
Eines konnten die Macher der WO jedoch nicht berücksichtigen: die COVID-19-Pandemie mit ihren Lockdowns und örtlich wie auf Bundeslandebene unterschiedlichen Vorgaben an Sportart, Vereine und Aktive. Darauf hat der DTTB-Bundestag nun reagiert und per Umlaufverfahren die notwendigen Änderungen in der DTTB-Satzung sowie in der Wettspielordnung vorgenommen, die ab sofort gültig sind.
DTTB-Präsidium ist das Entscheidungsgremium für Abweichungen von der WO für Veranstaltungen auf Bundesebene
Festgelegt wurde für die DTTB-Ebene, dass das Präsidium das Entscheidungsgremium ist, falls durch Vorgaben staatlichen Rechts durch Bund, Länder, Landkreise, kreisfreie Städte, Kommunen oder Behörden in Krisenzeiten – z.B. bei einer Pandemie – Abweichungen zur Wettspielordnung sowie korrespondierender oder zusätzlicher Bestimmungen beschlossen werden müssen.
Dabei müssen die Abweichungen nicht verbandseinheitlich angewendet werden. Sie können auf einzelne Untergliederungen, Spielklassen, Altersgruppen, Altersklassen oder Veranstaltungen beschränkt sein. Jeder DTTB-Mitgliedsverband muss wiederum für seine Ebene ein Entscheidungsgremium festlegen und legitimieren, um solche Abweichungen umsetzen zu können.
Krisenmanagement in der WO: Abschnitt M
Die Änderung der Wettspielordnung bei Vorgaben staatlichen Rechts in Krisenzeiten regelt ab sofort der neue Abschnitt M der WO. Im Kern geht es dabei um folgende Punkte in Sonderfällen:
Alle vier Anträge des DTTB-Präsidiums wurden angenommen, drei davon einstimmig, der vierte – zu WO-Abschnitt M – mit einer Zustimmung von 99 Prozent. Auf krisenbedingte Ausnahmesituationen können der DTTB und seine Mitgliedsverbände nun kurzfristig reagieren.
Ahlert: „Rechtssicherheit und Flexibilität für krisenbedingte Ausnahmesituationen“
„Die Änderungen und Ergänzungen in Satzung und Wettspielordnung geben uns Rechtssicherheit und Flexibilität für krisenbedingte Ausnahmesituationen wie die jetzige“, sagt Heike Ahlert, DTTB-Vizepräsidentin Leistungssport. „Wir hoffen aber zunächst, dass allen Vereinen bald wieder ihre Hallen zur Verfügung stehen und wir die Spielzeit 2020/2021 entsprechend unserer aktuell gültigen Ordnungen beginnen können.“
Möglich wurde der Umlaufbeschluss des DTTB-Bundestags auf Grundlage der vom Deutschen Bundestag und dem Bundesrat Ende März beschlossenen Änderungen im Vereinsrecht, die u.a. Umlaufverfahren und Online-Meetings zur Entscheidungsfindung zugelassen haben, um die Handlungsfähigkeit von Vereinen während der Pandemie zu erhalten.