Wallertheim. Das Sportgericht des Deutschen Tischtennis-Bundes hat den Einspruch des TTC 1946 Weinheim zurückgewiesen. In der kommenden Saison verzichtet der Meister der 2. Damen-Bundesliga auf den Aufstieg in die höchste deutsche Spielklasse und wird wieder in Liga zwei antreten.
Der Verein wollte den Aufstieg in Liga eins wahrnehmen, aber nur unter der Voraussetzung, dass die Partien der 1. Damen-Mannschaft weiterhin parallel zu den Punktspielen der Weinheimer Drittliga-Herren in derselben Halle stattfinden dürfen. Die Weinheimer hatten bei der mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht in Wallertheim argumentiert, dass der Verein aus organisatorischen Gründen – Verminderung der Kosten und besseren Vermarktungsmöglichkeiten – solche Koppelspieltage benötige und der DTTB mit seinem Verbot in der obersten Liga nicht auf die individuellen Bedürfnisse der Vereine eingehe.
Keine DTTB-Aufgabe, „alle finanziellen und organisatorischen Probleme“ zu lösen
Thomas Weikert als Justiziar des Deutschen Tischtennis-Bundes verwies auf die exponierte Stellung der höchsten deutschen Spielklasse. „Damit die 1. Damen-Bundesliga entsprechend ihres Stellenwerts präsentiert werden kann, darf es in dieser Klasse zu keinen gleichzeitig stattfindenden Punktspielen kommen“, so Weikert. Nur so könne der Fokus auf den Erstliga-Damen liegen. Zudem hatte eine Abfrage des DTTB unter den Erstligisten ergeben, dass sich sieben der neun anderen Vereine gegen Koppelspieltage aussprechen.
Das Sportgericht unter Vorsitz des langjährigen Bad Kreuznacher Staatsanwalts Philipp Hübinger hob in seiner Urteilsbegründung hervor, „dass die Verantwortlichen des TTC 1946 Weinheim offenbar der Auffassung sind, ohne die Beteiligung der Herren eine Damen-Mannschaft in der 1. Bundesliga der Damen nicht realisieren zu können. Dies zeigt nach Auffassung des Gerichts, wie wichtig es ist, die Bedeutung der Spiele der 1. Bundesliga der Damen zu stärken, damit sie nicht zur Begleiterscheinung eines Spiels der Herren herabgestuft werden.“ Weiter heißt es: „Auch wenn der DTTB natürlich gehalten ist, die Interessen seiner Mitgliedsvereine zu beachten, ist es nicht seine Aufgabe, alle finanziellen und organisatorischen Probleme, die sich bei jedem Verein bzw. jeder Mannschaft auch noch unterschiedlich darstellen können, zu lösen.“
Einspruch vor Bundesgericht, danach Klage vor Zivilgericht möglich
Gegen das Urteil des DTTB-Sportgerichts kann der TTC Weinheim innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der schriftlichen Urteilsverkündung beim DTTB-Bundesgericht Einspruch einlegen. Würde auch dieser Einspruch abgelehnt, bliebe den Badenern der Gang vor ein Zivilgericht.
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