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(Grafik: Canva)
Einige Dienstleistungen des DTTB fallen unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Erklärung zur Barrierefreiheit

Martens Rechtsanwaltsgesellschaft mbH München / SH 01.06.2025

Es gibt von der Erklärung auch eine Version in einfacher Sprache. Sie ist weiter unten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domain www.tischtennis.de, die vom Deutschen Tischtennis-Bund e.V. (DTTB) betrieben wird, soweit die dort angebotenen Dienstleistungen unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der dazugehörigen Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen.

1. Erläuterungen zu den relevanten Dienstleistungen

Der DTTB ist der deutsche Spitzensportverband für den Tischtennissport. Er hat u.a. folgende Aufgaben:

  • Vertretung des Tischtennis-Sports nach außen und Information der Öffentlichkeit/Medien
  • Positionierung des Tischtennis-Sports in der Sportlandschaft und Öffentlichkeit
  • Präsentation von Tischtennis-Großveranstaltungen auf nationaler und internationaler Ebene
  • Gewinnung und Bindung von Mitgliedern
  • Förderung der Nationalmannschaften
  • Nachwuchsförderung
  • Inklusion
  • Organisation des Spielbetriebs
  • u. v. m.

Diese und weitere Aufgaben erfordern die Erbringung verschiedener Dienstleistungen für Verbraucher auf unserer Webseite bzw. entsprechenden Unterseiten. Dazu gehören der Betrieb eines Online-Shops (z. B. zum Verkauf von Fachliteratur über den Tischtennissport) sowie die Vergabe von Turnierlizenzen (zur Ermöglichung der Teilnahme von Spielerinnen und Spielern an bestimmten Turnieren und Spielen). Diese Dienstleistungen setzen in der Regel einen Vertragsschluss mit Verbrauchern voraus.

Die für die entsprechenden Vertragsschlüsse sowie die dazugehörigen Serviceleistungen (Verbraucherinformationen zu AGB, Widerrufsrechte und Informationen zum Datenschutz sowie Informationsdetailseiten zur Turnierlizenzen) eingerichteten Unterseiten unserer o.g. Webseite sollen im Einklang mit dem BFSG und der dazugehörigen Verordnung barrierefrei zugänglich sein.

Demgemäß basieren die Anforderungen an die Barrierefreiheit auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2) in der Konformitätsstufe AA, auf die das BFSG und die dazugehörige Verordnung verweisen.

2. Beschreibung der Erfüllung der Anforderungen an die Barrierefreiheit

Die genannten Unterseiten für die o.g. Dienst- und Serviceleistungen sollen entsprechend den WCAG 2.2. folgende Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen:

a) Wahrnehmbarkeit 

  • Zugänglichkeit für Screenreader
  • Anpassbare Schriftgrößen
  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken
  • Untertitel und Transkriptionen für Videos und Audios
  • Optimierung von Farbkontrasten
  • Lesbarkeit
  • Barrierefreie Captchas

b) Bedienbarkeit

  • Steuerbarkeit per Tastatur für interaktive Elemente
  • Sinnvolle Tab-Reihenfolge für Formulare
  • Fokus-Indikatoren zur Erkennbarkeit aktiver Elemente
  • Mausunabhängigkeit für Schaltflächen und Formulare
  • Zeitflexibilität
  • Sprachsteuerung als alternative Bedienmethode
  • Autovervollständigung
  • Erwartetes Verhalten / Vermeidung von Sprüngen etc.

c) Verständlichkeit

  • Konsistenz
  • Verlässlichkeit von Menüs
  • Klare Anweisungen
  • Einfache Sprache
  • Visuelle Hierarchie
  • Orientierungshilfen

d) Robustheit

  • Valider HTML-Code
  • Layoutbeständigkeit 

Inwieweit diese Anforderungen erfüllt werden, beurteilen wir durch eine Selbstbewertung in Verbindung mit Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern. In diesem Zusammenhang hat der DTTB am 17. Juni 2025 einen WCAG-Test mit Hilfe von Eye-Able®-Audit vorgenommen. Nach dem Abschluss der vollständigen Selbstbewertung ist ein weiterer Accessibility Check geplant. Soweit die Anforderungen aktuell aus technischen Gründen noch nicht erfüllt werden konnten, arbeiten wir an einer sukzessiven Umsetzung.

3. Bisher fehlende Barrierefreiheit

Derzeit könnten insbesondere folgende Inhalte und Funktionen nicht vollständig barrierefrei sein:

  • Einzelne Formularfelder im Bestellprozess (z. B. fehlende Feldbeschriftungen für Screenreader)
  • Büroanwendungs-Dateien (z. B. PDFs), die vor dem 28. Juni 2025 erstellt worden sind
  • Einzelne farbliche Kontraste oder Schaltflächenbeschriftungen im Shop
  • Teilweise fehlende ALT-Texte bei den Bild-Dateien

a) Begründung

Der DTTB arbeitet mit externen Dienstleistern an der sukzessiven Beseitigung der bestehenden Barrieren. Eine vollständige Beseitigung der bestehenden Barrieren ist aktuell technisch nicht möglich, da die derzeitige Webseiten-Struktur auf einer inzwischen veralteten Programmierung (Stand: 2016) basiert. Die Barrierefreiheit einzelner Elemente lässt sich unter diesen Voraussetzungen nur eingeschränkt umsetzen.

b) Geplante weitere Umsetzung

Für das Jahr 2026 ist ein Neuaufbau der Programmierung unter der o.g. Domain vorgesehen, durch den auch die vollständige Barrierefreiheit erreicht werden soll.

Bis dahin werden bestehende Barrieren schrittweise – und im Rahmen der technischen Möglichkeiten – reduziert.

4. Informationen nach § 246 BGB & Möglichkeit für Feedback

a) Identität des Anbieters mit Anschrift und Telefonnummer sowie Möglichkeit für Feedback mit Kontaktangaben

Mit Anfragen und Feedback könnten Sie sich an folgende Kontaktmöglichkeit wenden, die zugleich die Identität des Anbieters der o.g. Webseite wiedergibt.

Deutscher Tischtennis-Bund e.V.
Simone Hinz, Leiterin Öffentlichkeitsarbeit
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main
E-Mail: hinz.dttb@tischtennis.de
Telefon: 069 695019-0

b) Wesentliche Eigenschaften der Waren und Dienstleistungen

Zu den wesentlichen Eigenschaften der Dienstleistung s. unter II).

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 34 BFSG i.V.m. § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wenden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Taubenstraße 4-6
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Hier geht es zum Internet-Auftritt der Schlichtungsstelle BGG
https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/Webs/SchliBGG/DE/AS/startseite/startseite-node.html

6. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Zuständig ist die neue Gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit zentraler Zuständigkeit und Sitz in Sachsen-Anhalt, die noch nicht final formal errichtet ist.
Kontakt: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen

Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an: 

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

7. Platzierung der Erklärung

Diese Erklärung ist dauerhaft über den Footer unserer Webseite auffindbar und von jeder Unterseite aus zugänglich.

8. Datum der Erklärung und letzten Überprüfung

Diese Erklärung wurde im Juni 2025 erstellt und am 27. Juni 2025 zuletzt überprüft und aktualisiert.


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Erklärung zur Barrierefreiheit (in einfacher Sprache)

Diese Erklärung gilt für die Internetseite www.tischtennis.de.
Der Deutsche Tischtennis-Bund (DTTB) möchte, dass diese Seite für alle Menschen gut nutzbar ist – auch für Menschen mit Behinderung. Das steht im Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz (BFSG).


Was wir auf der Webseite anbieten

Der DTTB betreibt viele Angebote auf tischtennis.de. Dazu gehören zum Beispiel:

  • ein Online-Shop (z. B. für Tischtennis-Lehrbücher oder Nationaltrikots),
  • die Turnierlizenz, mit der Spielerinnen und Spieler an Turnieren teilnehmen dürfen,
  • viele Informationen für die Öffentlichkeit, für Vereine und für Mitglieder.

Diese Angebote gelten als Dienstleistungen. Die Angebote, für die ein Kunde dem DTTB etwas bezahlt, müssen barrierefrei sein.


Was bedeutet „barrierefrei“?

Barrierefrei bedeutet:

  • Die Seite kann auch mit Tastatur oder Sprachsteuerung bedient werden.
  • Es gibt Texte für Bilder (sogenannte ALT-Texte), damit blinde Menschen die Beschreibung der Bilder über einen Screenreader hören können.
  • Texte sind gut lesbar, auch mit größeren Schriftarten oder hohem Kontrast.
  • Formulare sind klar beschriftet.
  • Inhalte sind leicht verständlich und logisch aufgebaut.

Wir richten uns dabei nach den internationalen WCAG-Regeln für Barrierefreiheit (Version 2.2, Stufe AA).


Was haben wir schon getan?

Außerdem prüfen wir regelmäßig selbst, wie barrierefrei unsere Seite ist.
Außerdem haben wir am 17. Juni 2025 einen Barrierefreiheits-Test mit einem Prüfprogramm gemacht (Eye-Able®-Audit).
Danach folgt ein weiterer Test. Wenn etwas noch nicht barrierefrei ist, arbeiten wir daran.


Was ist noch nicht barrierefrei?

Einige Dinge auf tischtennis.de sind leider noch nicht vollständig barrierefrei:

  • In manchen Formularen könnten Beschriftungen für blinde Menschen fehlen.
  • Manche PDF-Dateien sind nicht barrierefrei (z. B. ältere Dokumente).
  • Einige Farben oder Knöpfe im Shop könnten schwer zu erkennen sein.
  • Bei einigen Bildern könnten Texte fehlen, die erklären, was darauf zu sehen ist.

Warum? Unsere Webseite wurde im Jahr 2016 erstellt und ist technisch veraltet.
Wir können daher manche Dinge nicht sofort ändern.

Aber: Wir planen für das Jahr 2026 eine neue Technik für die Internet-Seite.
Dann ist sie vollständig barrierefrei.


Haben Sie Fragen oder Hinweise?

Wenn Sie Probleme mit der Barrierefreiheit haben oder uns etwas dazu sagen möchten, schreiben oder rufen Sie uns an:

Deutscher Tischtennis-Bund e.V.
Simone Hinz, Öffentlichkeitsarbeit
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main
E-Mail: hinz.dttb@tischtennis.de
Telefon: 069 695019-0


Wenn wir nicht helfen können

Wenn wir auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht innerhalb von 6 Wochen reagieren, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden.
Dort wird versucht, eine Lösung zu finden.

Schlichtungsstelle BGG
Taubenstraße 4–6
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Zur Internet-Seite der Schlichtungsstelle


Überwachung der Barrierefreiheit

Die Einhaltung der Barrierefreiheit wird in Zukunft von einer neuen Kontrollstelle überwacht. Sie entsteht in Sachsen-Anhalt.
Mehr Infos: Marktüberwachungsstelle


Wo finde ich diese Erklärung?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist dauerhaft im unteren Bereich (Footer) der Webseite verlinkt.


Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde im Juni 2025 erstellt und am 27. Juni 2025 zuletzt aktualisiert.

Kontakt

Deutscher Tischtennis-Bund

Erklärung zur Barrierefreiheit

www.tischtennis.de:
Digitale Teilhabe – gesetzlich garantiert.
Informationen zur Barrierefreiheit aufrufen

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