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Impfen schützt! (Foto: SH)
Keine Kontrollpflicht für Sportvereine im eigenen Trainingsbetrieb / Nachweispflicht erforderlich bei Kita- und Schulprojekten

Masernschutzgesetz: Informationen für Sportvereine

Deutsche Sportjugend / DOSB / Bundesgesundheitsministrium / SH 09.03.2020

Frankfurt/Main. Seit dem 1. März ist das Masernschutzgesetz ist in Kraft. Dessen Ziel ist, dass Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor Masern geschützt werden. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Für Sportvereine mit ihren eigenen Aktivitäten wie dem Trainingsbetrieb besteht keine Kontrollpflicht. Auch bei ihren Ferien- und Trainingslagern sind sie von der Nachweispflicht zur Immunität gegen Masern nicht betroffen.

Eine Nachweispflicht ergibt sich allerdings für ehren- oder hauptamtlich Tätige und Freiwilligendienstleistende aus Sportvereinen, die an Schulen oder Kindertagesstätten Angebote machen. Hier muss der Masernschutz von der so genannten Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen und Kindertagesstätten) kontrolliert werden. Das heißt, Freiwilligendienstleistende, Übungsleiter/innen, ehren- oder hauptamtlich Tätige aus Sportvereinen, die im Rahmen von Kooperationen in Schulen oder Kindergärten regelmäßig eingesetzt sind, müssen die Immunität nachweisen.

Auch müssen Kinder bzw. Personen in Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten, Schulen, sonstige Ausbildungseinrichtungen, in erlaubnispflichtiger Kindertagespflege von nun an ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern aufweisen. Darunter fallen auch Kitas in Trägerschaft von Sportvereinen-/verbänden. Die genauen Verfahren der Abfrage und Meldung werden das Bundesgesundheitsministerium und die lokalen Behörden in Kürze kommunizieren.

Für diejenigen, die bereits vor März 2020 an Schulen oder Kindertagesstätten tätig waren, gibt es eine Übergangsfrist für den Nachweis der Immunität bis Juli 2021.

Hintergrund

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Masern bringen häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich. Dazu gehört im schlimmsten Fall eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung. Eine Masern-Infektion ist damit anders als vielfach angenommen keine „harmlose Kinderkrankheit". Den besten Schutz vor Masern bieten Impfungen. Sie sorgen für eine lebenslange Immunität.

Trotz aller Aufklärungskampagnen sind die Impflücken bei Masern in Deutschland aber weiterhin zu groß, wie aus neuen Auswertungen des Robert-Koch-Instituts (RKI), der zentralen Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, zu Impfquoten hervor geht. Nicht geimpft zu sein bedeutet nicht nur eine erhebliche Gefahr für das körperliche Wohlergehen der betroffenen Person, sondern auch ein Risiko für andere Personen, die z.B. aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können. Deshalb muss eine Impfpflicht möglichst früh und da ansetzen, wo Menschen täglich in engen Kontakt miteinander kommen.

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