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Aktive mit geteilter Spielberechtigung können noch bis zum 30. Juni entscheiden, für welchen Verein ihre Turnierlizenz gelten soll

Mehr Wahlfreiheit bei der Turnierlizenz

SH 05.06.2025

Frankfurt/Main. Wer in zwei Vereinen spielberechtigt ist – im Jugend- oder Seniorenbereich – kann noch bis 30. Juni 2025 selbst entscheiden, welchem dieser Vereine seine uneingeschränkten Turnierlizenzen ab dem 1.7.2025 zugeordnet werden. Die bisher alleinige Bindung an den „Stammverein“ ist damit aufgehoben. Für spätere Wechsel der Zuordnung gelten die Bedingungen in der Wettspielordnung.

Bislang war die Regelung eindeutig: Die Turnierlizenzen mussten zwingend beim sogenannten Stammverein liegen – also bei dem Verein, bei dem die Spielberechtigung für den Nachwuchs- oder Senioren-Mannschaftsspielbetrieb (SBNM bzw. SBSM) liegt. Diese starre Zuordnung wurde vor allem von Seniorinnen und Senioren kritisiert, weil sie häufig im Erwachsenenbereich stärker an ihren Zweitverein gebunden sind – also an den Verein, mit dem sie regelmäßig in ihrer Herren- oder Damen-Mannschaft antreten.

Die neue Regelung ermöglicht mehr Flexibilität und trägt dem Wunsch vieler Aktiver Rechnung, die Turnierlizenz künftig dort zu führen, wo sie den sportlichen Schwerpunkt sehen. Das ist auch relevant für die Teilnahme an weiterführenden Veranstaltungen, z. B. Kreis- oder Bezirksmeisterschaften, bei denen der Verein der Turnierlizenz entscheidend ist.

Beispiel:

Peter Mustermann spielt im 1. Herren-Team für den TTC Musterdorf, aber in der Senioren-Mannschaft für den TTV Beispielstadt. Bislang war letzterer automatisch sein Lizenzverein. Jetzt kann Peter selbst entscheiden, ob er die Turnierlizenz auf den TTC Musterdorf übertragen möchte.

Jonas Mustermann spielt zusammen mit seinem Vater Peter in der 1. Herren-Mannschaft des TTC Musterdorf.  Außerdem läuft Jonas für die Jugendmannschaft des TuS Musterdorf-Süd auf. Aktuell gilt noch der Jugendverein TuS Musterdorf-Süd als „Stammverein“ für Jonas.

Hat Jonas eine (uneingeschränkte!) Turnierlizenz, kann er diese dem Zweitverein TTC Musterdorf zuordnen – etwa für offene Turniere im Erwachsenen- und Nachwuchsbereich. Hat er „nur“ die eingeschränkte Turnierlizenz für den Nachwuchsbereich (eTLNI) bleibt er unverändert beim Jugendstammverein TuS Musterdorf-Süd. Die eTLNI bleibt fest an die Spielberechtigung im Nachwuchs (SBNM) gekoppelt.

So funktioniert der Antrag auf Wechsel der Turnierlizenz

Und wie funktioniert der Wechsel? Laut Wettspielordnung reicht ein formloser Antrag. Gibt es in Ihrem Verband keine Vorgaben, reichen daher E-Mail, Fax oder Brief an den jeweils zuständigen Landesverband. Wichtig ist, dass im Antrag der vollständige Name, das Datum, der gewünschte Verein und eine persönliche Unterschrift enthalten sind. Bei minderjährigen Spielerinnen und Spielern müssen zusätzlich die Sorgeberechtigten unterschreiben. Bei Fragen wenden Sie sich am besten an Ihren jeweiligen Landesverband.

Beispiel-Formulierung für den formlosen Antrag

„Ich möchte meine Turnierlizenzen ab dem 1. Juli 2025 für meinen Zweitverein TTC Musterdorf wahrnehmen.“
[Name, Datum, Unterschrift]

Liegen Ihre beiden Vereine in zwei verschiedenen Landesverbänden, wenden Sie sich zur Sicherheit an beide Geschäftsstellen.

Wichtig für Wechsel nach dem 1. Juli 2025

Nach dem 30.6.2025 ist ein Wechsel des Vereins, für den eine Turnierlizenz gilt, nur möglich, wenn die Spielerin oder der Spieler die Stamm- oder Zweitspielberechtigung für den Mannschaftsspielbetrieb wechselt oder löscht oder eine Turnierlizenz neu beantragt wird.

In solchen Fällen können die Aktiven den Verein wechseln, dem die Turnierlizenz zugeordnet ist. Dieser Vereinswechsel muss dem zuständigen Verband innerhalb eines Monats mitgeteilt werden, gerechnet ab dem offiziellen Wechseltermin (31. Mai, 30. November oder dem Datum eines sofortigen Wechsels) bzw. ab Einritt der Löschung oder der Beantragung der neuen Lizenz. Hier reicht wieder eine formlose Mitteilung per E-Mail, Fax oder Post aus.

Allgemein gilt laut DTTB-Wettspielordnung

  • Der Stammverein ist immer der Verein, der die Spielberechtigung der jeweils zugehörigen Altersgruppe besitzt (Nachwuchs = SBNM-Verein, Erwachsene = SBEM-Verein, Senioren = SBSM-Verein). Das ändert sich auch nicht durch den Wechsel der Turnierlizenz.
  • Die Turnierlizenz wird zunächst immer automatisch für den Stammverein erteilt.
  • Bei einer aufgeteilten Spielberechtigung kann eine Spielerin oder ein Spieler entscheiden, ob die Turnierlizenzen für den Stammverein oder den Zweitverein wahrgenommen werden sollen.
  • Ein Wechsel der Turnierlizenzen zum Zweitverein gilt für alle Turnierlizenzen einer Spielerin bzw. eines Spielers.
  • Der Wechsel des Vereins, für den eine Spielerin oder ein Spieler die Turnierlizenz wahrnimmt, ist nur nach einem Wechsel oder einem Löschen der Stamm- oder der Zweitspielberechtigung für den Mannschaftsspielbetrieb oder der Neuerteilung einer Turnierlizenz zulässig. Dieser Wechsel der Zuordnung zu einem anderen Verein ist vom Aktiven innerhalb eines Monats nach dem Wechseltermin (31. Mai oder 30. November bzw. Datum des sofortigen Wechsels) oder nach dem Inkrafttreten einer Löschung oder dem Startdatum einer neu erteilten Turnierlizenz dem für diesen Verein zuständigen Verband formlos anzuzeigen.

Weitere Informationen zur Turnierlizenz, die am 1. Juli 2024 eingeführt wurde

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