Frankfurt/Main. Das Covid-19-Schutz- und Handlungskonzept des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB) erfährt ein wichtiges Update. In der mit den Landesverbänden abgestimmten Aktualisierung vom 17. August geht es neben redaktionellen Anpassungen um zwei wesentliche Änderungen gegenüber der Version vom 26. Mai: Die Öffnung des Tischtennissports für das zwischenzeitlich untersagte Doppel sowie die erweiterte Verpflichtung zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung.
In der aktualisierten Version des Schutzkonzeptes ist die Rückkehr zum Doppel wieder möglich, das aufgrund von staatlichen Bestimmungen aktuell in fast allen Bundesländern zulässig ist.
Die zweite Neuerung befasst sich mit dem Tragen der Mund-Nase-Bedeckung als bundesweit anerkanntes und erfolgreiches Mittel zur Eindämmung des Virus Sars-Cov-2. Staatliche Bestimmungen schreiben das Aufsetzen von Mund-Nase-Bedeckungen u.a. in Geschäften, in öffentlichen geschlossenen Räumen und mittlerweile bereits zunehmend in vielen Teilen Deutschlands außerhalb des Sporttreibens auch in Sporthallen vor.
Der DTTB passt deshalb sein Schutzkonzept auch in diesem Punkt an. Für die Taskforce des Verbandes erklärt Vizepräsident Arne Klindt: "Wir haben uns entschlossen, die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung auf alle Anwesenden in der Halle, die gerade nicht Sport treiben, zu erweitern. Dies trägt zu noch mehr Sicherheit bei und gewährleistet gleichzeitig eine bundesweit klare einheitliche Regelung für den Tischtennissport auf Basis der staatlichen Verordnungen.“
Hinweis in eigener Sache zum Schutzkonzept
Unter dem Vorbehalt der Übernahme durch die zuständigen staatlichen Stellen sind alle als „Maßnahmen“ gekennzeichneten Inhalte dieses Schutz- und Handlungskonzeptes verbindlich. Davon abweichende Bestimmungen der staatlichen Behörden gelten jedoch stets vorrangig.
Zum Update vom 17.8. des Covid 19-Schutz-und Handlungskonzeptes für den Tischtennissport in Deutschland
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Links: Chronologie der Meldungen zu COVID-19 auf der DTTB-Website