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Flüchtlingsgruppe beim TTV Waltrop (Foto: Verein)

Spielberechtigung von Flüchtlingen: DTTB erlässt Bearbeitungsgebühr

FL / JH 17.12.2015

Neu-Isenburg. Vereine, die für einen Flüchtling einen Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung stellen, müssen für die nach der Wettspielordnung vorgeschriebene Überprüfung keine Bearbeitungsgebühr an den DTTB entrichten. Dies hat das DTTB-Präsidium beschlossen. Hintergrund des ganzen: Für das Genehmigungsverfahrungen im Falle des Wechsels der Spielberechtigung aus dem Ausland erhebt der DTTB nach der Beitrags- und Gebührenordnung eine Bearbeitungsgebühr von 55 Euro an den jeweiligen Verein.


Auch bei Flüchtlingen werde in Zukunft das Standardverfahren vor der Genehmigung zur Erteilung der Spielberechtigung in Abstimmung mit dem zuständigen ausländischen Verband durchlaufen, jedoch die Bearbeitungsgebühr dem Verein letztlich erlassen, erklärt DTTB-Referent Jens Hecking. Den Antrag auf Genehmigung der Spielberechtigung stellt der jeweilige Mitgliedsverband an den DTTB. „Wenn es sich bei einem Antrag um einen Flüchtling handelt, muss der jeweilige Mitgliedsverband dies kennzeichnen. Dann ist der Vorgang für den Verein gebührenfrei“, sagt Hecking.


„Wir möchten unseren Beitrag zu einer positiven Willkommenskultur in Tischtennis-Deutschland und zur Integration aller Menschen in unseren Vereinen leisten“, begründet DTTB-Präsident Michael Geiger den Schritt.


Der DTTB-Bundestag hatte bereits im November in Rietberg (WTTV) ein Zeichen für eine Willkommenskultur gegenüber Flüchtlingen gesetzt und festgelegt: Wer sich nachweislich legal in Deutschland aufhält, kann eine Spielberechtigung für einen Verein erlangen und damit an Mannschafts- oder Einzelwettbewerben teilnehmen. „Jeder, der sich hier erlaubt aufhält, ist in unseren Vereinen willkommen und wird behandelt wie jedes andere Mitglied auch. Das ist ein weiterer Beitrag zur Integration in unserer bunter werdenden Gesellschaft“, stellte DTTB-Präsident Geiger klar.

 

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