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Symbolbild einer positiven Abstimmung (Foto: SH)
4,99 Euro für das Halbjahres-Abo mit Goodies, 2,99 für die Einmal-Lizenz, Nachwuchs kostenlos | Online-Live-Diskussion am 3. April

DTTB-Bundesrat beschließt Preise für Turnierlizenz und „doppelte Spielberechtigung“ bis einschließlich Regionalliga

SH 24.03.2024

Frankfurt/Main. Der 3. Bundesrat des Deutschen Tischtennis-Bundes hat in seiner Sitzung in Frankfurt am Main die Preise für die Turnierlizenz beschlossen, die zum 1. Juli 2024 eingeführt wird. Das Halbjahres-Abo der Turnierlizenz für den Erwachsenen-Individualspielbetrieb, in der abhängig vom Alter des Lizenzinhabers die Senioren-Lizenz enthalten ist, wird 4,99 Euro kosten. Die Einmal-Veranstaltungslizenz, die für ein einziges, ggf. mehrtägiges Turnier gültig ist, ist für 2,99 Euro zu haben. Die beiden Nachwuchslizenzen bleiben wie geplant kostenfrei.

Die Inhaber der Abo-Lizenz für Erwachsene/Senioren erhalten einmalig ihre individuell wählbare und lebenslang gültige DTTB-Spieler-ID sowie beim Ersterwerb und jeder Verlängerung zusätzlich eine Gratiszugabe. Zur neuen Saison sind diese Goodies ein 3er-Pack ITTF zugelassene Drei-Stern-Wettkampfbälle (UVP: 5,90 Euro) mit Turnierlizenz-Sonderstempel, ein Einkaufsgutschein bei einem Tischtennispartner in Höhe von zehn Euro ab einem Mindesteinkaufswert von 50 Euro sowie zwei Ausgaben des Fachmagazins „tischtennis“ im PDF-Format (Print-Einzelpreis: 5,40 Euro).

Der Bepreisung war eine längere Diskussion vorangegangen, in der auch die Rückmeldung der Basis in Tischtennis-Deutschland über die Einführung der Turnierlizenz zur Sprache kam. Trotz unterschiedlicher Meinungen in den 17 anwesenden DTTB-Landesverbänden über die Höhe der Lizenzpreise stellten die Delegierten eines nicht in Frage: den Grundsatz, dass die Einführung der Turnierlizenz notwendig ist.

Denn: Meldungen für den Einzelspielbetrieb erfolgen immer öfter durch den einzelnen Spieler selbst und seltener über dessen Verein. Diese neue Rechtsbeziehung muss auch über die Ordnungen des DTTB und der Landesverbände abgedeckt werden.

Turnierlizenz schließt versicherungsrechtliche Lücke

In diesem Sinne regelt die bereits vor drei Jahren vom Bundestag verabschiedete Turnierlizenz bislang offene Fragen rund um Versicherung, Haftung für Schäden sowie Aufsichtspflicht bei Kindern und Jugendlichen, je nachdem wer für ein Turnier meldet – der Verein oder der Aktive selbst bzw. bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten.

Nach Einschätzung der vom DTTB konsultierten Sportversicherer und Juristen schließt die in der Turnierlizenz erhaltene Versicherung eine seit Längerem bestehende Lücke bzw. schafft Klarheit in einer rechtlichen Grauzone: Bei Turnieren, für die nicht ausdrücklich der eigene Verein meldet bzw. an denen ein Spieler nicht ausdrücklich im Auftrag des Vereins teilnimmt, ist nicht automatisch der übliche Versicherungsschutz über den eigenen Verein gegeben. Bei Tischtennisaktivitäten im Verein - ob Training, Vereinsmeisterschaft oder Punktspiel mit der Mannschaft - springt bei einem Unfall die Sportversicherung ein, die die Tischtennisverbände für ihre Vereine über die jeweiligen Landessportbünde abgeschlossen haben. Meldet sich ein Aktiver jedoch selbst ohne Kenntnis seines Vereins beispielsweise für das Osterturnier in seiner Region oder für ein Race-Turnier an seinem bayerischen Urlaubsort, könnte der Vereinsversicherungsschutz nach Auffassung der Sportversicherer nicht gelten. Daher gilt: Sicher ist sicher! Die Unfallversicherung, die der DTTB für die Turnierlizenzinhaber abschließt, sichert den bestehenden Vereinsversicherungsschutz ab, wenn ein Spieler nicht explizit für seinen Klub unterwegs ist, etwa bei der Teilnahme an offenen Turnieren mit Individualwettbewerben von Kreis- bis zu Deutschen Meisterschaften, an Ranglistenturnieren oder Turnierserien.

Klarheit auch in Haftungsfragen

Die Turnierlizenz löst außerdem die Frage der Haftung: Wer sich selbst meldet, haftet auch selbst, wenn er bei einem Individual-Turnier einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt. Der Verein kann in diesem Fall eindeutig nicht in die Pflicht genommen werden. Bei Minderjährigen liegt die Aufsichtspflicht bei denen, die gemeldet haben: entweder beim Verein durch die eingeschränkte Turnierlizenz für den Nachwuchs-Individualspielbetrieb oder bei den Erziehungsberechtigten, wenn sie ihre Zustimmung zum Erwerb der (uneingeschränkten) Turnierlizenz für den Nachwuchs-Individualspielbetrieb gegeben haben, mit der sich nur die Spielerinnen und Spieler für Einzel-Turniere an- und abmelden können.

Turnierlizenz finanziert die zu entwickelnde „Turnierwelt“

Mit den Einnahmen aus der Turnierlizenz finanziert der DTTB neben den Kosten für die Versicherung die Entwicklung der sogenannten „Turnierwelt“, die zum 1. Juli 2025 an den Start gehen soll. Sie treibt die notwendige Digitalisierung im Tischtennis weiter voran als neue digitale Tischtennis-Heimat, die allen, die Turniere spielen und ausrichten, mehr Komfort bieten wird. Unter anderem werden in der „Turnierwelt“ die Turniersuche, Meldeprozesse oder die Suche nach Doppelpartnern für die Teilnehmenden an Individualturnieren im Vergleich zu heute deutlich einfacher. Weil die „Turnierwelt“ den Teilnehmenden an Individualturnieren zugutekommt, soll sie nicht durch eine allgemeine Beitragserhöhung finanziert werden, die alle über 500.000 Aktiven in den mehr als 9.500 Tischtennis-Vereinen und -Abteilungen belasten würde. Stattdessen tragen die Teilnehmenden an Einzelturnieren die Kosten der „Turnierwelt“ über die Gebühren der Turnierlizenz.

Weitere Einnahmen aus der Turnierlizenz fließen in deren Programmierkosten, Hosting, Projektmanagement und Service sowie die mit der Abwicklung des Lizenzverfahrens verbundenen Bank- und PayPal-Gebühren.

     

3. April: Online-Diskussion mit Tischtennis-Deutschland zu Turnierlizenz und Turnierwelt

Am Mittwoch, 3. April, ab 17 Uhr stellen sich Vertreter von DTTB, Landesverbänden und myTischtennis den Fragen der Basis zu Turnierlizenz und Turnierwelt in einer Videokonferenz, die via Zoom sowie auf dem YouTube-Kanal des DTTB übertragen wird. „Mit der Bepreisung und der Festlegung der Goodies sind die letzten Mosaiksteine gelegt. Jetzt können wir offensiv für die Notwendigkeit und Vorteile von Turnierlizenz und Turnierwelt werben. Im direkten Gespräch ist es einfacher, Sorgen zu nehmen und offene Fragen der Basis zu klären“, sagt DTTB-Präsident Andreas Hain.

Bundesrat führt „doppelte Spielberechtigung“ bis Regionalliga ein

Der Bundesrat hat außerdem die sogenannte „doppelte Spielberechtigung“ für die Spielklassen von Kreisebene bis einschließlich Regionalliga ab 1. Juli 2024 eingeführt. Neben der Mannschaftsspielberechtigung in Deutschland dürfen Spielerinnen und Spieler auf diesen Ebenen künftig auch während der laufenden Saison zusätzlich für einen oder mehrere ausländische Vereine auf Punktejagd gehen.

Ausnahmen gelten für die Bundesligen. In der TTBL dürfen Spieler vom ersten Spieltag bzw. der ersten Hauptrunde der Deutschen Pokalmeisterschaften – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt – bis einschließlich dem Play-off-Finale der jeweiligen Spielzeit keine Spielberechtigung im Ausland besitzen. In der 1. Damen-Bundesliga dürfen Spielerinnen nach dem letzten Spiel ihrer Mannschaft in der jeweiligen Spielzeit für ausländische Klubs starten. In den 2. und 3. Bundesligen der Damen und Herren gilt die Frist vom ersten bis zum letzten Spieltag der jeweiligen Spielzeit. Die Beibehaltung der alten Regelung in den Bundesligen soll die Top-Ligen vor Wettbewerbsverzerrung schützen, den Vereinen und ihren Partnern Planungssicherheit bieten und die Identifikation mit den Vereinen und Mannschaften stützen.

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