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FAQ

Wie läuft ein Asylverfahren ab?

Auf der Internetseite des dafür zuständigen Bundesamts, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), lässt sich alles über das Asylverfahren nachlesen. Zunächst muss ein Flüchtling auf Bundesgebiet ein Asylgesuch stellen. Anschließend, wird er, wie andere Asylbegehrende, in die Bundesländer verteilt. Ist der Flüchtling in der zentralen Aufnahmestelle aufgenommen, kann ein Antrag bei der zuständigen Zweigstelle des BAMF gestellt werden. Nach Prüfung des Antrags und Anhörung des Antragstellers, wird eine Entscheidung getroffen.

Was für einen rechtlichen Status besitzen die Flüchtlinge?

Ist die Sachentscheidung gefallen, wird unter folgenden Möglichkeiten unterschieden:
1. Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
2. Zuerkennung subsidiärer Schutz, aber Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft
3. Ablehnung subsidiärer Schutz und Flüchtlingseigenschaft, aber Abschiebungsverbot (Duldung)
4. Ablehnung (Abschiebung und Ausreisepflichtig)

Wie erfolgt die Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen in Deutschland?

Über den sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Dieser richtet sich nach den Steuereinnahmen der Bundesländer (zu 2/3) und der Bevölkerungszahl (zu 1/3). Die Quote wird jährlich neu berechnet. Flüchtlinge kommen zunächst in die zentrale Aufnahmestelle des Bundeslands und anschließend in die Kommunen.

Was bedeutet Residenzpflicht?

Es ist die räumliche Aufenthaltsbeschränkung für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung. In den letzten Jahren wurde die Residenzpflicht weitestgehend gelockert, sodass sie nur noch für die ersten drei Monate nach der Ankunft in Deutschland gilt. Anschließend erlischt die Pflicht. Die Residenzpflicht kann durch eine Wohnsitzauflage ersetzt werden. Dies passiert vor allem, wenn die Person strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.

Was für Unterschiede gibt es bei den Flüchtlingsunterkünften?

Es gibt Erstaufnahmeeinrichtungen und Folgeeinrichtungen. Die Erstaufnahmeeinrichtung ist meist sehr groß und beherbergt viele Menschen. Dort bleiben die Flüchtlinge aber nicht sehr lange. Folgeeinrichtungen sind die Unterkünfte, auf die die Flüchtlinge anschließend verteilt werden. Hier sind sie dann deutlich länger untergebracht. Viele Kommunen bemühen sich, dass Familien eine Unterkunft in Form einer Wohnung ermöglicht wird.

Wer kommt überhaupt nach Deutschland?

Es fehlen noch viele Daten darüber, wer eigentlich genau zu uns kommt. Belastbare Daten über die Zuwanderung verschieben sich meist um die Dauer des Asylverfahrens. Sicher ist, dass fast die Hälfte der zu uns Flüchtenden syrischer Herkunft ist. Darüber hinaus kommen viele Afghanen, Iraker, Albaner, Pakistaner und Afrikaner (insbesondere Eritreer). Ein Viertel sind Kinder, ein weiteres Viertel ist zwischen 16 und 25 Jahren alt. Es kommen ca. doppelt so viele Männer, als Frauen. Oftmals werden die belastbarsten und kräftigsten Mitglieder einer Familie auf die Reise geschickt.
 

Verein

 

Können Flüchtlinge Mitglied im Verein werden?

Grundsätzlich gilt in allen Fragen der Blick in die Satzung des Vereins, die die Formen der Mitgliedschaft und das Verfahren der Aufnahme in den Verein regelt. Generell gilt aber, dass es keine Rolle spielt, ob die Personen Ausländer oder Flüchtlinge sind. Unterschiedliche Aufenthaltstitel oder Dauern haben keinen Einfluss auf eine Mitgliedschaft.

Kann den persönlichen Angaben in den Ausweisdokumenten vertraut werden?

Oftmals existieren keine Pässe oder Geburtsurkunden der zu uns kommen Flüchtlinge. Meistens spielen die persönlichen Angaben im Punkte Alter eine Rolle für den Verein. Es gibt aber für den Verein keinen Grund, die Angaben auf einem Aufenthaltstitel in Frage zu stellen.

Können Flüchtlinge beitragsfrei an einem Vereinsangebot teilnehmen?

Ja! Das Bundesfinanzministerium und der DOSB haben klargestellt, dass durch die beitragsfreie Teilnahme von Flüchtlingen an Sportangeboten eines Vereins die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht gefährdet ist.

Können Flüchtlinge von den Vereinsbeiträgen befreit werden?

Hier ist ebenfalls die Satzung entscheidend. Allerdings gibt es im Beitragswesen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Möchte der Verein davon abweichen, ist dies nur mit einer Satzungsgrundlage möglich. Beispielsweise über Gastmitgliedschaften.

Für wen können Mitgliedsbeiträge für Sportvereine aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanziert werden?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, weil sie ein Anspruch auf „mitmachen“ haben. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerbeleistungsgesetz erhält, hat Anspruch darauf.

Können Vereinsmitglieder ihre Beiträge, Sonderbeiträge und Kursgebühren vom Verein zurückfordern?

Durch die Knappheit an Unterkünften sind viele Vereine von einer Belegung der Halle betroffen. Mitglieder kommen deshalb nicht selten auf die Idee ihre Beiträge zurückzuverlangen. Allerdings können einmal nach der Satzung geschuldete und gezahlte Beiträge an einen gemeinnützigen Verein weder zurückgefordert, noch zurückerstattet werden. Eine ordentliche Kündigung ist aber in jedem Fall möglich. Bei fristlosen Kündigungen kommt es auf den Einzelfall an. Bei Kursgebühren verhält sich die Rechtslage anders. Diese können und müssen zurückerstattet werden.

Was ist bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu beachten?

Unter diesen Begriff fallen alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Flüchtende Kinder, deren Eltern nicht mitgereist sind, werden vom örtlichen Jugendamt in Obhut genommen. Im Rahmen einer vorläufigen Inobhutnahme, werden Kinder schließlich in geeignete Einrichtungen untergebracht oder bei Verwandten und Pflegefamilien. Das Jugendamt hat zudem sofort die Bestellung eines Vormunds oder Pflegers zu erlassen. Darüber entscheidet das Familiengericht. Für den Verein ist es wichtig, dass er die Person des Vormunds kennt, da über diese alle rechtlichen Fragen zu klären sind.

Dürfen Flüchtlinge zum Auswärtsspiel mitfahren?

Dies ist in der Regel problemlos möglich. Sind die Regeln nach der Residenzpflicht eingehalten, kann ein Sportler problemlos an Veranstaltungen über die eigene Stadt hinaus teilnehmen. Bei Auslandsaufenthalten sollte man sich genau informieren, da hier andere Regelungen gelten. Bei minderjährigen Jugendlichen muss darüber hinaus der Vormund mit eingebunden werden.

Können Flüchtlinge im Verein einer Beschäftigung nachgehen?

Zu Beginn des Aufenthaltes nicht. Die ersten drei Monate gilt ein Beschäftigungsverbot. Anschließend haben Flüchtlinge einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Wenn sich niemand aus der Bundesrepublik oder eines anderen EU-Staates auf dieselbe Stelle bewirbt, ist eine Vorrangprüfung nicht notwendig. Nach 15. Monaten entfällt diese ohnehin. Eine Beschäftigung ist nur mit der Genehmigung der Ausländerbehörde gestattet. Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist natürlich immer möglich. Flüchtlinge können unter bestimmten Auflagen auch ein Bundesfreiwilligendienst ableisten. Hierfür wurden BFDler-Stellen mit Flüchtlingsbezug geschaffen. Der DTTB hilft als Träger des Bundesfreiwilligendienstes bei der Stellenvermittlung.

Wie sind Flüchtlinge allgemein versichert?

Die Sozialleistungen die Asylsuchende und Geduldete erhalten sind nach dem Asylbewerbeleistungsgesetz geregelt, worin auch die medizinische Versorgung geklärt ist. Haftpflicht- und Unfallversichert sind Flüchtlinge in der Regel nicht.

Sind Flüchtlinge Krankenversichert?

Eine erste Gesundheitsuntersuchung erfolgt in dem Bundesland, welches für die Aufnahme zuständig ist. Personen mit einem Aufenthaltstitel sind grundsätzlich durch ein Mindestmaß Krankenversichert. Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerbeleistungsgesetz erhalten, haben allerdings eine eingeschränkte Leistung, insbesondere für Reha-Maßnahmen und Physiotherapie. Nach 15 Monaten ändert sich dies jedoch. Bezogen auf den Sport: Die ARAG versichert Vereinssportler in 13 Bundesländern. In den übrigen drei Bundesländern Brandenburg, Berlin und Thüringen sind Flüchtlinge über die Landessportbünde versichert. Es existiert somit eine flächendeckende Versicherung im Sportbereich.

 

One Game. One World.

 

Was für Ziele verfolgt One Game. One World?

Sport hat eine gewaltige Integrationskraft. Egal aus welchem Land, egal aus welchem sozialen Milieu, der Sport verbindet. Tischtennis kann dabei eine wichtige Rolle einnehmen. Unsere Gesellschaft wird bunter und vielfältiger und genau diese Vielfalt sollte sich in den Vereinen widerspiegeln. Um dies zu erreichen wurde die Kampagne „One Game. One World“ ins Leben gerufen. Der Deutsche Tischtennis-Bund ist der Auffassung, dass jeder die Möglichkeit haben sollte Tischtennis zu spielen – am besten im Verein. Das Motto unterstreicht diesen Anspruch. Es heißt: weltoffen, grenzenlos, gemeinsam.

Warum sollte ich bei One Game. One World überhaupt mitmachen?

Die Kampagne ist nicht allein ein soziales Projekt, für das es sich schon lohnen würde mitzumachen. Der demografische Wandel und vielerlei andere Faktoren zwingen Sportvereine neue Wege zu gehen, um junges Engagement zu fördern und zu entwickeln und somit Mitgliederzahlen zu steigern. Partnervereine von „One Game. One World.“ werden zumeist materiell, aber auch informell bei der Vereinsarbeit unterstützt und auch als Partner der Kampagne zertifiziert.

Bezieht sich One Game. One World. nur auf Flüchtlinge?

Nein! Die Kampagne ist im Schatten der aktuellen Flüchtlingsdebatte entstanden, richtet sich aber ausdrücklich an alle Gruppen, die gerne am Tischtennissport teilhaben möchten und nicht alleine an Flüchtlinge.

Welche Projekte gehören zu One Game. One World?

Zu der Kampagne gehören folgende Projekte:

 

Wie werde ich Partnerverein von One Game. One World?

Jeder Verein der ein Element der Kampagne in irgendeiner Form unterstützt und umsetzt, wird automatisch Partnerverein von One Game. One World. Wird ein Schlägerset abgerufen, befindet sich ein Integrationsbotschafter innerhalb des Vereins oder wird ein Willkommenstag ausgerichtet. Jeder Verein der mitwirkt, wird auch Partnerverein.

Wie werde ich dabei unterstützt, Veranstaltungen durchzuführen?

Der DTTB steht Vereinen durch individuelle Beratung unterstützend zur Seite. Hinzu kommt, dass Projekte des DTTB auch immer ein guter Anstoß sind, selbst tätig zu werden. Dabei hilft das Schnuppermobil oder auch das Tischtennis-Set. Daneben stehen den Vereinen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung sich über andere Veranstaltungen und deren Erfolge und Misserfolge zu informieren, wodurch die eigene Veranstaltung besser geplant werden kann.

Woher bekomme ich Material für Flüchtlinge?

Bei zahlreichen Projekten des DTTB sind Materialien ein zentraler Bestandteil. Daneben existieren Poster und Handzettel für Werbung zum Download (auch in verschiedenen Sprachen) auf unserer Homepage. Jederzeit kann der Spiel-mit-Schläger abgerufen werden. Ein kostenloses bzw. vergünstigtes Schlägerset für 125 Euro steht den Vereinen ebenfalls zur Verfügung.

Wie kann ich Vorurteile im Verein abbauen?

In vielen Vereinen gibt es vorbehalte und Vorurteile gegenüber Flüchtlingen. Es ist ratsam, keine „Hals über Kopf- Entscheidungen“ zu treffen und Vereinsmitglieder so vor den Kopf zu stoßen. Projekte sollten immer gemeinsam besprochen werden, damit der nötige Rückhalt auch vorhanden ist. Viele Gerüchte und Ängste lassen sich durch eine gezielte Informationspolitik leicht beseitigen. Generell gilt aber: Kopf hoch! Man kann es nicht Allen recht machen.

Wie überwinde ich sprachliche Barrieren?

Im Sport sind sprachliche Barrieren leichter zu überwinden als andernorts. Die Spielregeln sind universell und deshalb für jeden gleich. Bei Veranstaltungen helfen meistens die Dolmetscher von Notunterkünften aus. Der DTTB stellt verschiedene Werbematerialien für Veranstaltungen auf unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung.
Wie kann ich mich über andere Partnervereine von One Game. One World informieren und wie kann ich Kontakt mit ihnen aufnehmen?
Unter der Rubrik Partnervereine, sind alle Vereine aufgelistet, die sich an One Game. One World. beteiligt haben. Hier gibt es sowohl Informationen als auch Adressen von möglichen Ansprechpartnern und diverse Beispiele von gelungenen Veranstaltungen. Außerdem ist eine Datenbank in Arbeit, die eine Vernetzung unterstützen wird.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es noch?

Für Vereine gibt es eine Reihe von Fördermöglichkeiten. Bei den Kommunen können Zuschüsse beantragt werden, zum Beispiel für Betreuer oder auch für Material. Die Länder unterstützen das Engagement der Vereine auch, zum Beispiel in Hessen mit dem Programm „Sport und Flüchtlinge“. Die Landessportbünde wickeln seit 25 Jahren das Programm „Integration durch Sport“ ab. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat das Projekt „Willkommen im Sport“ ausgerufen, bei dem niederschwellige Vereinsangebote für Flüchtlinge unterstützt werden. „Orientierung durch Sport“ von der Deutsche Sportjugend (dsj) zielt ab auf Sportangebote für junge, vor allem unbegleitete Flüchtlinge. Für Minderjährige gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket, bei dem es Zuschüsse für eine Vereinsmitgliedschaft oder auch Sportbekleidung gibt. Der DTTB vergibt an jedes förderfähige Kind den sogenannten „Spiel-mit-Schläger.“

Mit wem kann ich Kontakt aufnehmen, wenn ich weitere Fragen habe und sie hier nicht beantwortet werden? Und wo bekomme ich weitere Informationen rund um das Thema?

Mit dem Referent für Engagementförderung im DTTB, André König
E-Mail: Koenig.dttb@tischtennis.de / Telefon: 069-69501929


Wo findet man weiterführende Informationen?

Internet:


Publikationen:

  • Vereinsarbeit mit Flüchtlingen und Asylbewerbern der Führungsakademie des DOSB
  • Interkulturelle Öffnung im organisierten Kinder- und Jugendsport der dsj
Die Kampagne wird unterstützt von:

Immer auf dem Laufenden bleiben?

Partner und Förderer der Kampagne

Kontakt

Deutscher Tischtennis-Bund

Weitere Infos über One Game. One World.

Sport hat eine gewaltige Integrationskraft. Egal aus welchem Land, egal aus welchem sozialen Milieu, der Sport verbindet. Tischtennis kann dabei eine wichtige Rolle einnehmen. Unsere Gesellschaft wird bunter und vielfältiger und genau diese Vielfalt sollte sich in den Vereinen widerspiegeln. Um dies zu erreichen, hat der DTTB die Kampagne „One Game. One World.“ ins Leben gerufen. Die Botschaft von One Game. One World. lautet: "Jeder Mensch soll die Chance haben, Tischtennis zu spielen – am besten im Verein." Das Motto der Kampagne steht dabei immer im Vordergrund: Weltoffen. Grenzenlos. Gemeinsam.

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