Mit Beginn der Spielzeit 2000/2001 hat der Deutsche Tischtennis-Bund (DTTB) sein Zulassungsverfahren für Schlägerbeläge und Bälle abgeschafft. Die Zulassung der Schlägerbeläge und Bälle ist damit unabdingbar an die Zulassung des Internationalen Tischtennis-Verbandes (ITTF) geknüpft. Zur Übersicht über die zugelassenen Materialien verweisen wir auf die entsprechenden Listen des Weltverbandes ITTF. Hier finden Sie entsprechende Aufstellungen für Beläge, Bälle, Tische, Netze und Böden: https://www.ittf.com/equipment/
Die in Liste 2017A neu hinzugekommenen Beläge sind fett und kursiv bzw. nur fett markiert und ab sofort zugelassen. Nicht mehr zugelassene Beläge erscheinen auf der letzten Seite und können bis zum 30.6. eingesetzt werden. Prüfen Sie deswegen bitte die letzte Seite, wenn Sie Ihren gesuchten Belag nicht finden.
[R] / [B] | [R] bzw. [B] hinter den Belagsnamen bedeuten, dass dieser Belag nur in rot (R = red) bzw. schwarz (B = black) erhältlich ist. |
"In" "Anti" "Out" "long" | long = lang: Kennzeichnet den Noppentyp |
"long" | Diese Noppenbezeichnung wird dann verwendet, wenn das Verhältnis zwischen Noppenlänge und -durchmesser einen Wert größer als 0,89 ergibt. |
01) | Herstellernummer, die auf dem Belag zusammen mit dem ITTF-Logo zusammen dargestellt sein kann |
Der Tischtennis-Weltverband ITTF veröffentlicht zweimal im Jahr - im April und im Oktober - die sogenannte LARC (“list of authorised racket coverings“), eine Liste zugelassener Beläge. Die ITTF regelt damit, welche Beläge im internationalen Wettkampfsport verwendet werden dürfen. Diese Liste übernimmt der DTTB in vollem Umfang auch für den gesamten nationalen Spielbetrieb.
Durch die Zweiteilung kann es jedoch vorkommen, dass ein Belag nicht für eine gesamte Spielzeit zugelassen ist. Beispiel: Ein zugelassener Belag in der Liste aus dem April steht nicht mehr auf der Liste vom Oktober. Dies kann dazu führen, dass ohne Wissen/Verschulden der Aktiven nicht genehmigte Beläge im Wettkampf eingesetzt werden.
Um diesbezügliche Unsicherheiten zu vermeiden, hat der DTTB entschieden, dass Beläge, die zu Beginn der Spielzeit (01.07.) die ITTF-Zulassung besitzen bzw. diese im Saisonverlauf erhalten, diese im Bereich des DTTB auch bis zum jeweiligen Ende der Spielzeit (30.06.) behalten.
Neu: Die Beläge, die die Zulassung der ITTF verloren haben, aber im Bereich des DTTB noch bis Saisonende erlaubt sind, befinden sich auf der letzten Seite der LARC hier.
Hier können Sie Regeln, Satzung, Ordnungen, Durchführungsbestimmungen sowie Beiträge und Gebühren des DTTB herunterladen.