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Ausnahmegenehmigung für eine Erteilung des Reservevermerks

Antrag beim Bundestag im November: Erneut kein Reservespieler-Status im Dezember

05.10.2022

Frankfurt. Weil rund zwei Drittel der DTTB-Mitgliedsverbände in der vergangenen Saison einmal mehr pandemiebedingt die Spielzeit abgebrochen bzw. eine Einfachrunde absolviert haben, wird der Ausschuss für Leistungssport (ALSP) des DTTB beim Bundestag im November einen Antrag auf eine erneute Ausnahmegenehmigung beim Reservespieler-Status stellen.

Wenn der Antrag vom Bundestag beschlossen werden sollte, werden auch in diesem Dezember die ersten beiden Absätze der WO H 1.3.1 nicht zur Anwendung kommen. Dies bedeutet, dass im Dezember 2022 niemandem ein Reservespieler-Status erteilt werden würde, der zuvor noch keinen hatte. Eine Aussetzung der Vorschrift würde viele Spielerinnen und Spieler vor Reserve-Vermerken bewahren, die bei normalem Ablauf der Rückrunde 2021/22 nicht erteilt worden wären. Der ALSP nimmt dabei ausdrücklich in Kauf, dass davon auch einige Spielerinnen und Spieler mit fehlender Einsatzbereitschaft profitieren würden. Im Jahr 2021 hatte der Bundestag diese Ausnahmegenehmigung für eine Erteilung des Reservevermerks im Dezember 2021 und der Bundesrat 2022 für eine Erteilung des Reservevermerks im Juni 2022 einstimmig befürwortet. Auch jetzt rechnen die ALSP-Mitglieder damit, dass der Antrag mehr als gute Chancen habe, angenommen zu werden. „Da die entsprechenden Ausnahmegenehmigungen beim Bundestag 2021 bzw. Bundesrat 2022 einstimmig angenommen wurden, kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass der Antrag erneut angenommen wird“, sagt Werner Almesberger, Ressortleiter des Co-Antragstellers Ressort Wettspielordnung.

In der Wettspielordnung ist festgelegt, dass die Anzahl der Stammspieler einer Mannschaft mindestens der in der WO festgelegten Sollstärke entsprechen muss. In einer „normalen“ Halbserie muss jeder Stammspieler bei Damen und Herren mindestens drei Punktspiele im Einzel bestreiten, um auch in der folgenden Halbserie weiter als Stammspieler gemeldet werden zu können . Eine Ausnahme besteht für Spieler, die in der der Halbserie mit den Mindereinsätzen unmittelbar vorangegangenen Halbserie im selben Verein an mindestens drei Punktspielen in dieser Mannschaftsmeldung im Einzel teilgenommen haben. Reservespieler tragen nicht zur Sollstärke einer Mannschaft bei. Der Antrag des ALSP soll die Vereine vor Personalengpässen und den damit verbundenen Strafen bewahren.

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