Am 1. Juli 2024 startet die Turnierlizenz, die bei allen genehmigungspflichtigen Individual-Turnieren Voraussetzung für den Start sein wird. Das gilt auch für Jugendliche und Nachwuchsturniere, hier die wichtigsten Infos noch einmal in der Übersicht.
Im Nachwuchsbereich gibt es zwei Lizenzen: eTLNI und TLNI. Beide Lizenzen ermöglichen es Nachwuchsspielern an Turnieren in den Nachwuchs-Altersklassen teilzunehmen. Und beide Lizenzen sind kostenfrei. Jeder Nachwuchsspieler mit einer Spielberechtigung erhält automatisch eine eTLNI. Die TLNI kann kostenlos über einen myTT Account beantragt werden.
Aber was ist der Unterschied zwischen der eTLNI und der TLNI?
Sie unterscheiden sich einzig in der Art der Verantwortlichkeit und damit ändert sich auch die Versicherung, Haftung und Aufsichtspflicht innerhalb der Lizenzen. Die eTLNI wird durch den Verein verwaltet, d.h. dass der Verein wie bisher in click-tt einsehen kann, welcher eigene Spieler eine eTLNI besitzt und auch nur der Verein zu Turnieren melden kann und muss. Der Jugendliche oder die Eltern dürfen nicht selbst melden, denn er ist im Auftrag des Vereins unterwegs und deswegen über den Verein versichert, weswegen auch der Verein für Schäden haftet und die Aufsichtspflicht übernehmen muss.
Die TLNI sorgt für eine eigene Verantwortlichkeit des Spielers bzw. der Erziehungsberechtigen. Sollte eine TLNI beantragt werden, darf der Verein den Spieler nicht mehr melden und er bzw. seine Eltern müssen dies selbst machen. Ebenso wird der Verein aus der Verantwortung und Verpflichtung genommen. Zudem erhält der Spieler automatisch eine TLNI, sollte er eine kostenpflichtige TLEI (Turnierlizenz für Erwachsene) für die Konkurrenzen der Erwachsenen buchen. Eine Vermischung der Verantwortlichkeiten (Verein & Spieler/in selbst) soll damit vermieden werden.
Der Unterschied beider Lizenzen besteht für Nachwuchsspieler/in und Verein im Wesentlichen darin, dass Letzterer Spieler/innen mit einer TLNI nicht selbst melden kann. Die Startgelder bei Turnieren bleiben von der Turnierlizenz unberührt. Wie bisher auch, bleibt es jedem Verein frei, inwieweit Startgelder übernommen werden
Was müssen Vereine und Jugendliche machen bis zum 1. Juli?
Eigentlich nichts. Die eTLNI wird automatisch zugeteilt. Und Jugendliche, die eine Erwachsenenlizenz erwerben, erhalten automatisch eine TLNI.