Mein Sport
05.06.2025
Wer sowohl für seinen Stammverein als auch für einen Zweitverein spielberechtigt ist – im Jugend- oder Seniorenbereich –, kann noch bis zum 30. Juni 2025 wählen, welchem Verein die eigene (uneingeschränkte!) Turnierlizenz zugeordnet wird. DTTB und Landesverbände haben auf vielfache Rückmeldungen von der Basis schon beim Bundestag im November 2024 reagiert und weisen nun auf den „Ummeldeschluss“ am 30. Juni hin. Achtung: Für die eingeschränkte Turnierlizenz im Nachwuchsbereich (eTLNI) gilt das nicht. Diese Lizenz bleibt immer beim Jugendstammverein.
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